17. April 2019
Ansprechpartnerin für die Presse
- Beginn der Tätigkeit im zweiten Quartal 2019
- Rainer Stockmann und Klaus Kuder als externe Mitglieder des Gremiums
- Dieter Becken ist Vorsitzender und Nadine Becken seine Stellvertreterin
Hamburg, den 17. April 2019. Das Hamburger Immobilienunternehmen Becken installiert einen Verwaltungsrat, der im April 2019 seine Tätigkeit aufgenommen hat. Das Gremium beaufsichtigt und berät die Geschäftsführung der Holding sowie der drei Tochtergesellschaften: die Becken Development GmbH, die Becken Asset Management GmbH und die Becken Estates GmbH. Ziel ist es, den Fortbestand des Unternehmens Becken über die Eigentümerrolle von Dieter Becken hinaus zu sichern. Dieter Becken, Geschäftsführender Gesellschafter der Becken Holding GmbH, sagt: „Es ist mir ein zentrales Anliegen, das Unternehmen Becken auch zukünftig unabhängig von meiner Person gut aufgestellt zu wissen. Die Einsetzung des Verwaltungsrates ist für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung von Becken sowie als Fundament zur Bestandssicherung des Unternehmens in den folgenden Generationen ein entscheidender Schritt.“
Das Gremium wird zunächst aus vier Personen bestehen. Um den Familieneinfluss sicherzustellen, nehmen Dieter Becken als Vorsitzender und Dr. Nadine Becken, Geschäftsführende Gesellschafterin der Capella Vermögensverwaltung, als seine Stellvertreterin zwei der vier Plätze ein. Mit Dr. Rainer Stockmann, dem Gründungspartner der Rechtsanwaltskanzlei GSK STOCKMANN, und Klaus Kuder, dem Geschäftsführenden Gesellschafter der Kuder Familypartner GmbH, bringen zwei unternehmensexterne Experten aus den Bereichen Immobilienrecht und Vermögensstrategieberatung von Family Offices ihre Expertise mit ein. Kuder war zudem langjährig als Vorstand für das Family Office der Deutschen Bank verantwortlich.
Die Satzung der Becken Holding GmbH wurde bereits geändert, um das Fundament für die künftige Tätigkeit des Verwaltungsrates zu legen. Beratungsschwerpunkte werden finanzielle Entscheidungen sowie strategische Fragen der Geschäftspolitik in der Unternehmensgruppe sein. Eine Geschäftsordnung des Verwaltungsrats sowie einheitlich definierte Ankaufsvorlagen im Rahmen der Immobilienprojektentwicklung sind ebenfalls abgestimmt worden, um die operative Tätigkeit der Unternehmensgruppe weiter zu standardisieren und Risiken systematisch zu steuern.
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